1. Der Patient muss seit ca. 1 Woche Covid-19-Symptome aufweisen.
2. Eine 2. Blutprobe ist nach 7-14 Tagen an dasselbe Labor zu senden.
3. Der Auftrag sollte die Kennziffer 88240 sowie eine entsprechende Diagnose "Covid-19-Erkrankung" enthalten.
4. Beachten Sie bei Verdacht auf Covid-19-Erkrankung die namentliche Meldepflicht gemäß IFSG § 6.